Wärmepumpen gelten nur dann als förderfähig, wenn die Energieverbräuche und die erzeugten Wärmemengen gemessen und visualisiert werden. Außerdem muss zusätzlich eine netzdienliche Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden und ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Damit diese Anforderung bei Luft-Luft-Wärmepumpen erfüllt werden können, sind Zustatzleistungen notwendig.
Jedoch das Wichtigste zuerst: Für den Antragsteller selbst ändert sich zunächst nichts. Nur der Fachunternehmer muss in seiner Erklärung bestätigen, dass die Wärmepumpe die o.g. Punkte erfüllt.
Um die geforderten Auflagen erfüllen zu können, ist es notwendig bei für jedes Innengerät eine zusätzliches Modul zu installieren. Dieses kann direkt neben dem Innengerät montiert werden oder aber z.B. auch im Hauswirtschaftsraum. Zusätzlich muss jedes dieser installierten Module vom Hausanschlusskasten mit einer separaten Zuleitung versorgt werden.
Weiterhin ist es notwendig eine App des Herstellers auf dem Handy/Tablet zu installieren, wodurch entsprechende Verbräuche dokumentiert werden. Diese App inkl. aller Messungen ist kostenfrei.
Außerdem ist es notwendig, dass ein separater Stromzähler für das Außengerät installiert wird. Dieser muss nicht geeicht sein und kann in die Zuleitung des Außengerätes integriert werden.
Wir weisen hiermit auch nochmal ausdrücklich darauf hin, dass bei Inanspruchnahme der Förderleistung mit dem Gerät auch zwingend geheizt werden muss, da entsprechende Verbräuche ggf. nachgewiesen werden müssen.
Förderfähige Wärmepumpen müssen laut BEG über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert aktiviert und betrieben werden können.
Damit sollen Lastspitzen im Netz vermieden werden, indem die Leistung der Wärmepumpe bei Netzengpässen begrenzt wird bzw. bei Netzüberschüssen die Leistung einer Wärmepumpe hochgefahren und die Energie im Wärme- oder Warmwasserspeicher gespeichert wird.
Dies wird bei Luft-Luft Wärmepumpen über ein zusätzliches Modul sichergestellt, welches pro Inneneinheit installiert werden muss. Dieses zusätzliche Modul muss wie oben bereits beschrieben mit einer separaten Zuleitung angeschlossen werden.
Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können seit dem 01.01.2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Fördermaßnahmen geltend gemacht werden.
Bei Wohngebäuden werden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen seit Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen verschiedener Hersteller gefördert. Viele verschiedene Kombinationen aus Außen- und Innengeräten sind in der BAFA-Liste für förderfähige Anlagen aufgeführt. Um den Antrag für nicht gelistete Kombinationen stellen zu können, wurde das Antragsformular der BEG EM entsprechend erweitert.
Dadurch bietet sich die Möglichkeit, beliebige Innengerätekombinationen zu fördern, unabhängig davon, ob exakt diese Kombination bei der BAFA gelistet ist oder nicht.
Voraussetzung: Das Außengerät ist auf der Liste der förderfähigen Geräte mit einer beliebigen Kombination vorhanden. Für diese gelistete Kombination wird auch weiterhin ein Zertifikat benötigt. Ebenso müssen gleichwertig die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Genauer gesagt bedeutet dies:
Konkret bedeutet dies, dass Wärmepumpen von der BAFA mit 25% gefördert werden. Wird Wasser, Abwasser oder Erdwärme als Wärmequelle erschlossen, wird zusätzlich ein Bonus von 5% gewährt.
Bei einem Förderrahmen von max. 60.000€ pro Wohneinheit sowie max. 5.000€ (ab 3 Wohneinheiten 2.000€ je Wohneinheit bzw. max. 20.000€) für die Baubegleitung.
Bei einem Förderrahmen von max. 15 Mio. € (1000€ pro m2) sowie 5€ pro m2 bzw. max. 20.000€ für die Baubegleitung.